Aktuelles
Juni 2026
Abstimmungen mit der Wasserrechtsbehörde
Mitte Juni fand mit der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten als Wasserrechtsbehörde, den amtlichen Sachverständigen sowie unseren Planern ein weiterer Abstimmungstermin statt. Dabei wurde Einvernehmen darüber erzielt, dass relevante Detailplanungen – insbesondere jene, die zwischenzeitlich mit einzelnen Grundstückseigentümern abgestimmt wurden –, ausgewählte Entwässerungskonzepte sowie Ergebnisse und Vorgaben aus dem eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren noch in das Einreichprojekt eingearbeitet werden.
Durch die Einarbeitung dieser zusätzlichen Inhalte sollen die Planungsunterlagen weiter präzisiert werden, um das Risiko von Einwendungen bzw. Einsprüchen im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren bestmöglich zu minimieren. Alle Beteiligten haben das Bestreben rasch einen positiven Wasserrechtsbescheid als Grundlage für alle weiteren Schritte zu erreichen.
Parallel dazu wird weiter an der Detailplanung gearbeitet.
April 2026
Erste konkrete Entwürfe für Ausführungsplanungen eingetroffen
Im Rahmen der Detailplanung wird die konkrete Ausführung der Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz festgelegt. Das ist ein intensiver und iterativer Prozess der Abstimmung zwischen dem Generalplaner für Wasserbau, den Fachplanern (z.B. für Geotechnik, Statik, Gewässerökologie, Bodenkunde), den Grundeigentümern und Anrainern. Details, wie z.B. Entwässerungen, Zufahrten, Zugänglichkeiten, Flussgestaltung, Berechnungen für Tragwerke, etc…, müssen nun festgelegt und mit allen Beteiligten abgestimmt werden.
März 2026
Rechtliche Beurteilung gem. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) abgeschlossen – Einspruchsfrist endet
Gegen den Feststellungsbescheid betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung zum Hochwasserschutzprojekt Pielach konnte innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Beschwerde erhoben werden. Bis dato sind keine Beschwerden eingetroffen, der Bescheid tritt demnach in Kraft. Das Verfahren zur rechtlichen Beurteilung betreffend Zuständigkeit ist somit abgeschlossen.
Februar 2026
Einverständniserklärung der ÖBB zum Projekt eingetroffen
Für das Hochwasserschutzprojekt Markersdorf‑Haindorf und Prinzersdorf wurde von der ÖBB‑Infrastruktur AG die grundsätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung gemäß Eisenbahngesetz erteilt. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur rechtssicheren Realisierung dieses wichtigen Infrastrukturprojekts gesetzt. Der damit verbundene Vertrag ist Gegenstand von weiteren erforderlichen juristischen Abstimmungen, danach muss er in den Gemeinderäten beschlossen werden.
Februar 2026
Detailplanung Gewässerökologie – Angebotseinholung
Die Angebotseinholung für die gewässerökolgische Detailplanung wurde gestartet.
In der Ausführungsvorbereitungsphase sind für die Ausarbeitung der Details und weiterführend für die Massenermittlung und Kostenschätzung sowie für die Erstellung der Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen
eine begleitende gewässerökologische und naturschutzfachliche Begleitplanung durchzuführen.Februar 2026
Feststellungsbescheid betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingelangt
Die NÖ Landesregierung hat mit dem Bescheid vom 09.02.2026 entschieden, dass das Projekt „Hochwasserschutz Pielach“ in Markersdorf Haindorf und Prinzersdorf keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt. Sachverständigengutachten bestätigen, dass keine erheblichen negativen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Auch FFH und Vogelschutzgebiete werden durch das Vorhaben nicht wesentlich beeinträchtigt.
Januar 2026
Abstimmung Fördereinreichung
Am 12.01.2026 fand im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft eine Projektpräsentation gemeinsam mit dem Amt der NÖ Landesregierung und den Fachplanern zum aktuellen Status des Projektes statt. Dabei wurden die Weichen für die notwendige Fördereinreichung gestellt. Die Förderbeiträge sollen im ersten Quartal 2027 beschlossen werden. Wenn die erforderlichen Bewilligungen vorliegen, ist unmittelbar danach ein Baubeginn möglich.
Dezember 2025
Rückblick 2025: Alle Meilensteine erreicht
Im Jahr 2025 wurden beim Projekt Pielach Hochwasserschutz alle wichtigen Schritte planmäßig umgesetzt:
• Ingenieurleistungen wurden EU weit ausgeschrieben und externe Fachplaner beauftragt.
• Für die rechtliche Unterstützung wurden 2 spezialisierte Anwaltskanzleien engagiert.
• Der Baubeirat der NÖ Landesregierung hat die Planungsfreigabe erteilt.
• Ergänzungsunterlagen für das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren wurden erstellt.
• Rechtlich wird geklärt, dass keine UVP erforderlich ist.
• Kampfmittel- und Bodengutachten sowie Untergrunderkundungen wurden vorbereitet und durchgeführt.
• Die Einreichung der Unterlagen an die ÖBB erfolgte fristgerecht.
• Ergänzungsunterlagen für die naturschutzrechtliche Bewilligung wurden erstellt.Fazit:
Das Projekt liegt im Zeitplan und ist bereit für die nächsten Schritte im Jahr 2026.Dezember 2025
Ergänzungsunterlagen für die naturschutzrechtliche Bewilligung sind fertiggestellt
Um alle wichtigen Fragen zum Naturschutz zu klären, wurden im Frühjahr und Sommer 2025 zusätzliche Untersuchungen zu Pflanzen und Tieren durchgeführt. Der aktualisierte Bericht enthält nun umfassende Informationen zu den Auswirkungen auf die ökologische Funktionsfähigkeit (§ 7 NÖNSCHG) sowie zur Naturverträglichkeit (§ 10 NÖNSCHG).
Die geplanten ökologischen Begleitmaßnahmen verbessern die Flussstruktur, stellen naturnahe Lebensräume wieder her und fördern die Durchgängigkeit für Fische. Alle Eingriffe wurden unter besonderer Berücksichtigung der Natura 2000-Gebiete „Niederösterreichische Alpenvorlandflüsse“ und „Pielachtal“ geplant. Die Auswirkungen auf Vegetation, Tiere und Landschaft wurden sorgfältig geprüft und durch gezielte Renaturierung sowie Schonung und Wiederherstellung von Lebensräumen ausgeglichen. Insgesamt führt das Projekt zu einer deutlichen ökologischen Aufwertung des Gebiets, ohne die Erholungs- und Nutzungswerte der Landschaft zu beeinträchtigen.Dezember 2025
Feststellungsantrag betreffend Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) eingereicht
Mit dem Feststellungsantrag soll von der zuständigen Behörde offiziell geklärt werden, ob für das geplante Hochwasserschutzprojekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gesetzlich vorgeschrieben ist. Angeregt wurde das von der Bezirkshauptmannschaft St. Pölten mit dem Ziel, frühzeitig Rechtssicherheit zu bekommen: Die Behörde – in dem Fall das Amt der NÖ Landesregierung – prüft, ob das Projekt bestimmte Schwellenwerte (z. B. Größe, Eingriffe in die Natur) überschreitet oder erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind.
Stellt die Behörde fest, dass keine UVP notwendig ist, kann das Projekt ohne dieses aufwändige Prüfverfahren weiter geplant und umgesetzt werden. So wissen alle Beteiligten frühzeitig, welche gesetzlichen Vorgaben einzuhalten sind.Wir stellen daher gemäß § 3 Abs 7 UVP-G 2000 den A n t r a g , die UVP-Behörde möge feststellen, dass für das Vorhaben „Pielach Hochwasserschutz in den Marktgemeinden Markersdorf-Haindorf und Prinzersdorf“ keine UVP durchzuführen ist.



